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Sie wollen Ihre Heizung austauschen und sind sich nicht sicher, welche Fristen und Vorgaben für Sie zählen?
Hier finden Sie ein Diagramm, welches den aktuellen Stand des GEG 2024  wiederspiegelt.


Diagramm

Erläuterung zur Biopflicht:
Bei Anlagen, welche in der Übergangsphase Wärmeplanung eingebaut werden, müssen ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile an Erneuerbaren Energien eingesetzt werden (zum Beispiel durch den Bezug von Biomethan): 
Ab 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, 
ab 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und 
ab 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent Erneuerbare Energien.

Diese Grüne-Brennstoff-Quote gilt nicht, wenn eine Heizung auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (sog. H2-Ready) und infolge der Wärmeplanung ein verbindlicher, von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff in der Gemeinde vorliegt. Auch wenn der örtliche Fernwärme-Anbieter den Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quoten-Regelung ausgesetzt.

Mehrfamilienhaus mit Etagenheizung (WEG):
Vor Mitte 2026/2028 besteht im Bestand keine Pflicht, beim Heizungstausch auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen, es sei denn, es liegt bereits früher eine Entscheidung über eine Ausweisung zum Neu- bzw. Ausbau eines Wärmenetzgebietes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet vor. Jedoch lohnt es sich angesichts der zu erwartenden steigenden CO₂-Preise bereits in dieser Übergangsphase die Umstellung auf eine Heizung zu prüfen, die auf Erneuerbaren Energien basiert.

Nach Ende der Übergangsphase sind Übergangsfristen vorgesehen. Zunächst muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder weiter dezentral pro Wohneinheit erfolgen soll. Bei der Entscheidung für eine Zentralisierung gibt es im Anschluss weitere acht Jahre Zeit, um diese umzusetzen. Nach Fertigstellung der zentralen Heizungsanlage müssen alle weiteren Wohnungen beim Heizungstausch und alle in der Zwischenzeit eingebauten Etagenheizungen nach Ablauf eines weiteren Jahres an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden.
Falls innerhalb der ersten fünf Jahre entschieden wird, dass die Wärmeversorgung weiter dezentral erfolgen soll, müssen alle nach Ablauf dieser Frist eingebauten Etagenheizungen zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.


Hinweis: Aufgrund der fortlaufenden Veränderungen und Korrekturen des GEG kann für den Inhalt keine Haftung übernommen werden.