Hoher Energieverbrauch?

Das muss nicht sein!
Jedes Gebäude hat andere Schwachstellen. Bevor Sie mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes beginnen, sollten Sie auf jeden Fall eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen.

 

Schritt für Schritt zum Erfolg

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Energetische Baumaßnahmen ergeben ohne vorherige Inspektion des Hauses keinen Sinn. Wir helfen Ihnen die optimalen energetischen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude heraus zu finden.
 

Unser Service für Sie:Fachkraft

  • Ermittlung des Ist-Zustandes
  • Aufzeigen von Schwachstellen und Sanierungsmöglichkeiten
  • Heizungsanlagenoptimierung
  • Heizungs-Check
  • Qualitätssicherung bei der energetischen Gebäudesanierung

Hinweis: Wir führen derzeit keine Beratung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische KfW-Maßnahmen durch.

Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen?

Neubau    Bedarfsausweis bei Bauvorlage
Weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt 
– unsaniert -
Bedarfsausweis*
Weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt 
– saniert*² -
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab dem 01.01.2009
Ab Baujahr 1978 oder mehr als 4 WohneinheitenBedarfs- oder Verbrauchsausweis ab dem 01.01.2009
Gebäude steht unter Denkmalschutz   Von der Verpflichtung ausgenommen

*) bis zum 01.10.2008 durfte wahlweise ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
*²) wenn Gebäude mindestens auf dem Stand der WSVO 1977 (Wärmeschutzverordnung)
Beide Ausweisarten sind jeweils 10 Jahre gültig